der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden. Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen. Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten. Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Frist für das einsenden der FormulareHallo, Ich habe gerade fristgerecht einen online Antrag auf Immatrikulation gestellt. Ich soll nun aber auch diesen Antrag ausdrucken und per Post…22.02.2023
ISP Sek IHallo,
sehr gerne würde ich das ISP bereits im Bachelor absolvieren, obwohl es für den Master gedacht ist. Ist dies irgendwie möglich?
Herzlichen…28.02.2023
Lehramt Sekundarstufe IIHallo, ich würde gerne Kunst Lehramt an Gymnasien studieren (Sekundarstufe II ??), mit Sport als zweitem Fach.
Ist das bei Ihnen möglich? Mit…13.03.2023
ÜSB 2VMHallo :) Das Vertiefungsmodul "ÜSB 2 VM **" setzt sich aus zwei Veranstaltungen aus denjeweiligen Fächern zusammen. Ist es wichtig, dass dazu…04.04.2023
erstes oder höheres FachsemesterHallo,
ich studiere bereits im 2. Semester an der PH Heidelberg im Sek 1 Lehramt und möchte mich für das kommende Wintersemster für den…15.05.2023
RE: Studieren in Teilzeit
Hallo Max34,
vielen Dank für Ihre Frage!
der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden.
Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen.
Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten.
Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg