der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden. Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen. Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten. Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Bewerbung… Hallo, ich will mich für Lehramt bewerben. Muss ich meine Bewerbung nur online oder auch noch zusätzlich per Post ausgedruckt an die PH in Heidelberg zusenden? … Bewerbung … Hallo, ich will mich für Lehramt bewerben. Muss ich meine Bewerbung nur online oder auch noch zusätzlich per Post …07.01.2023
Bewerbung Altabiturienten… Ab wann kann man sich den bewerben? Und wo finde ich das Bewerbungsportal um mich zu bewerben? Wenn ich mich als … auch früher Bescheid ob ich einen Studienplatz erhalte? … Bewerbung Altabiturienten … Guten Vormittag, ich habe auf … Ab wann kann man sich den bewerben? Und wo finde ich das Bewerbungsportal um mich zu bewerben? Wenn ich mich als …03.04.2023
Bewerbung … Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Bewerbung. Ich befinde mich gerade in meinem freiwilligen … müsste ich mich für das WiSe neu bewerben ? Vielen Dank … Bewerbung … Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Bewerbung. Ich befinde mich gerade in meinem freiwilligen …01.12.2023
Bewerbung Praktika … zu studieren und hätte ein paar Fragen bzgl. der Bewerbung. Ich mache gerade 6 Monate FSJ an einer Schule für … in der Woche usw.)? Vielen Dank schonmal im Voraus :) … Bewerbung Praktika … Hey, Ich würde gerne nächstes WS … zu studieren und hätte ein paar Fragen bzgl. der Bewerbung. Ich mache gerade 6 Monate FSJ an einer Schule für …15.12.2023
RE: Studieren in Teilzeit
Hallo Max34,
vielen Dank für Ihre Frage!
der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden.
Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen.
Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten.
Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg