der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden. Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen. Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten. Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Prüfung endgültig nicht bestandenWas ist mit "vorherigen Studium" in der Abfrage gemeint ? Hatte in einem früheren Studiengang vor meinem jetzigen eine Prüfung…09.01.2023
RE: Studieren in Teilzeit
Hallo Max34,
vielen Dank für Ihre Frage!
der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden.
Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen.
Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten.
Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg