der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden. Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen. Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten. Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
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Verwechslung von Vor - und Nachname… Guten Tag, ich habe meinen Vor- und Nachnamen verwechselt. Was kann ich tun? Danke für Ihre Hilfe … … Nachname … Guten Tag, ich habe meinen Vor- und Nachnamen verwechselt. Was kann ich tun? Danke für Ihre Hilfe … … …29.10.2018
Wechsel in ein höheres Fachsemester im Zweitstudium… und würde gerne noch vor dem Master an die PH Heidelberg wechseln. Nutze ich dafür auch den Antrag für die Bewerbung … Ihnen sehr dankbar für eine Antwort, freundliche Grüße. … Wechsel in ein höheres Fachsemester im Zweitstudium … Sehr … und würde gerne noch vor dem Master an die PH Heidelberg wechseln. Nutze ich dafür auch den Antrag für die Bewerbung …16.10.2023
RE: Studieren in Teilzeit
Hallo Max34,
vielen Dank für Ihre Frage!
der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Teilzeitstudium kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden.
Das bedeutet, dass Sie das Teilzeitstudium nach spätestens zwei Semestern neu beantragen müssen.
Entfällt der Grund für ein individuelles Teilzeitstudium, ist das Studienbüro unverzüglich hierüber zu unterrichten.
Das bedeutet, dass Sie bei Wegfall des Grundes für ein individuelles Teilzeitstudium Vollzeit studieren können/müssen
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg